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Vergangenheit von:: erörtern


Gegenwart

er erörtert

Präteritum

er erörterte

Perfekt

er hat erörtert



Konjugation des Verbs ein normales Verb. [erörtern]

Konjugation ist ein Verfahren zur Beugung (Flexion) der Verben. Die Änderung ihrer Form, häufig erreicht durch die Änderung der Endung oder durch Hilfswörter, wird verwendet um Kategorien in Bezug auf die beschriebenen Handlungen oder Zustände auszudrücken, wie z.B. Person, Zahl, Zeit, Aspekt und Modus. Verben werden gemäß ihrem Konjugationsmuster in verschiedene Klassen unterteilt. Das zugehörige Konjugationsmuster hilft zur Ableitung der korrekten Form jedes Verbs dieser Gruppe.

Wir unterscheiden zwischen einfachen Verbformen (z.B. tut, tun) und zusammengesetzten Verbformen (z.B. ich habe getan, ich werde tun).

Deutsch besitzt 6 Zeiten, zwei davon sind einfache Formen: die Gegenwart (Präsens) und die einfache Vergangenheit (Präteritum), die weiteren vier sind zusammengesetzt, d.h. es ist nötig ein Hilfsverb mit dem Infinitiv oder dem Partizip Perfekt des Verbs zu benutzen. Dies sind die Zukunftsformen (Futur I + Futur II), die zusammengesetzte Vergangenheit (Perfekt) und die Vorvergangenheit (Plusquamperfekt).

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Gegenwart – Präsens

ich
erörtere 
du
erörterst 
er/sie/es
erörtert 
wir
erörtern 
ihr
erörtert 
sie/Sie
erörtern 

Einfache Vergangenheit – Präteritum

ich
erörterte 
du
erörtertest 
er/sie/es
erörterte 
wir
erörterten 
ihr
erörtertet 
sie/Sie
erörterten 

Zusammengesetzte Vergangenheit – Perfekt

ich
habe erörtert 
du
hast erörtert 
er/sie/es
hat erörtert 
wir
haben erörtert 
ihr
habt erörtert 
sie/Sie
haben erörtert 

Vorvergangenheit – Plusquamperfekt

ich
hatte erörtert 
du
hattest erörtert 
er/sie/es
hatte erörtert 
wir
hatten erörtert 
ihr
hattet erörtert 
sie/Sie
hatten erörtert 

Zukunft – Futur I

ich
werde erörtern 
du
wirst erörtern 
er/sie/es
wird erörtern 
wir
werden erörtern 
ihr
werdet erörtern 
sie/Sie
werden erörtern 

Zukunftsperfekt – Futur II

ich
werde erörtert haben 
du
wirst erörtert haben 
er/sie/es
wird erörtert haben 
wir
werden erörtert haben 
ihr
werdet erörtert haben 
sie/Sie
werden erörtert haben 

Konjunktive Form des Verbs ein normales Verb. [erörtern]

Konjunktiv (aus dem spätlateinischen modus coniunctivus, übersetzt in eine Form von Satzverbindung, von Lat. coniungere – verbinden) ist ein Verbmodus, der normalerweise auf eine Bedingung oder Hypothese hindeutet.

Es drückt Handlungen oder Zustände aus, die möglich, wahrscheinlich, hypothetisch, wünschenswert, befürchtet oder benötigt sind (und drücken dadurch die Einstellung des Sprechers gegenüber der Handlung/dem Zustand aus). Es ist eine Möglichkeit, die Irrealität des Gesagten auszudrücken und betont die Subjektivität, einen Zweifel oder eine Unsicherheit im Inhalt der Nachricht an. Deutsch unterscheidet Konjunktiv I und II.

Der Konjunktiv I hat eine Präsensform (z.B. es sei, sie habe), eine Futurform und eine Perfektform.

Der Konjunktiv I drückt aus, dass die Information von jemand anderem stammt und der Sprecher nicht bestätigen kann, ob die Aussage korrekt ist.

(Indikativ Präsens: Er sagt, dass niemand zu Hause ist. X Konjunktiv Präsens: Er sagt, dass (scheinbar) niemand zu Hause sei.)

Der Konjunktiv II schließt zusätzlich das Präteritum (er wäre, sie hätte) und das Plusquamperfekt ein.

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Konjunktiv I – Gegenwart

ich
erörtere 
du
erörterst 
er/sie/es
erörtere 
wir
erörtern 
ihr
erörtert 
sie/Sie
erörtern 

Konjunktiv I – Perfekt

ich
habe erörtert 
du
habest erörtert 
er/sie/es
habe erörtert 
wir
haben erörtert 
ihr
habet erörtert 
sie/Sie
haben erörtert 

Konjunktiv I – Futur I

ich
werde erörtern 
du
werdest erörtern 
er/sie/es
werde erörtern 
wir
werden erörtern 
ihr
werdet erörtern 
sie/Sie
werden erörtern 

Konjunktiv I – Futur II

ich
werde erörtert haben 
du
werdest erörtert haben 
er/sie/es
werde erörtert haben 
wir
werden erörtert haben 
ihr
werdet erörtert haben 
sie/Sie
werden erörtert haben 

Konjunktiv II – Präteritum

ich
erörterte 
du
erörtertest 
er/sie/es
erörterte 
wir
erörterten 
ihr
erörtertet 
sie/Sie
erörterten 

Konjunktiv II – Plusquamperfekt

ich
hätte erörtert 
du
hättest erörtert 
er/sie/es
hätte erörtert 
wir
hätten erörtert 
ihr
hättet erörtert 
sie/Sie
hätten erörtert 

Konjunktiv II – Futur I

ich
würde erörtern 
du
würdest erörtern 
er/sie/es
würde erörtern 
wir
würden erörtern 
ihr
würdet erörtern 
sie/Sie
würden erörtern 

Konjunktiv II – Futur II

ich
würde erörtert haben 
du
würdest erörtert haben 
er/sie/es
würde erörtert haben 
wir
würden erörtert haben 
ihr
würdet erörtert haben 
sie/Sie
würden erörtert haben 

Imperative Form des Verbs ein normales Verb. [erörtern]

Der Imperativ (von lateinisch imperativus) ist ein Verbmodus, der einen Befehl, eine Aufforderung oder ein Verbot ausdrückt. In manchen Fällen kann die imperative Form grob oder unhöflich klingen. Aufforderungen werden daher oft auch durch andere grammatikalische Formen höflicher ausgedrückt

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Imperativ

du
erörtere 
ihr
erörtert 

Partizipiale Form des Verbs ein normales Verb. [erörtern]

Das Partizip (von lateinisch participare – teilnehmen) ist eine indefinite Verbform, die unterschiedliche Funktionen in der Sprache haben kann:

  • Teil zusammengesetzter verbalen Zeiten;
  • Teil der Passivbildung eines Verbes;
  • als attributive Adjektivform;
  • Alternative zu Nebensätzen (Satzkondensatoren);
  • und andere.

Partizipien bilden häufig die Grundlage für die Bildung von Adjektiven (sog. Deverbal-Adjektive), z. B. gekauft – gekauft(-e), verpasst – verpasst(-e), vergangen – vergangen(-e), und Nomen (sog. Deverbal-Substantive), z. B. griff – der Griff.

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Partizip Präsens

ich
erörternd 

Partizip Perfekt

ich
erörtert 





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Konjugation der Verben auf Deutsch