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Vergangenheit von:: genehmigen


Gegenwart

er genehmigt

Präteritum

er genehmigte

Perfekt

er hat genehmigt



Konjugation des Verbs ein normales Verb. [genehmigen]

Konjugation ist ein Verfahren zur Beugung (Flexion) der Verben. Die Änderung ihrer Form, häufig erreicht durch die Änderung der Endung oder durch Hilfswörter, wird verwendet um Kategorien in Bezug auf die beschriebenen Handlungen oder Zustände auszudrücken, wie z.B. Person, Zahl, Zeit, Aspekt und Modus. Verben werden gemäß ihrem Konjugationsmuster in verschiedene Klassen unterteilt. Das zugehörige Konjugationsmuster hilft zur Ableitung der korrekten Form jedes Verbs dieser Gruppe.

Wir unterscheiden zwischen einfachen Verbformen (z.B. tut, tun) und zusammengesetzten Verbformen (z.B. ich habe getan, ich werde tun).

Deutsch besitzt 6 Zeiten, zwei davon sind einfache Formen: die Gegenwart (Präsens) und die einfache Vergangenheit (Präteritum), die weiteren vier sind zusammengesetzt, d.h. es ist nötig ein Hilfsverb mit dem Infinitiv oder dem Partizip Perfekt des Verbs zu benutzen. Dies sind die Zukunftsformen (Futur I + Futur II), die zusammengesetzte Vergangenheit (Perfekt) und die Vorvergangenheit (Plusquamperfekt).

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Gegenwart – Präsens

ich
genehmige 
du
genehmigst 
er/sie/es
genehmigt 
wir
genehmigen 
ihr
genehmigt 
sie/Sie
genehmigen 

Einfache Vergangenheit – Präteritum

ich
genehmigte 
du
genehmigtest 
er/sie/es
genehmigte 
wir
genehmigten 
ihr
genehmigtet 
sie/Sie
genehmigten 

Zusammengesetzte Vergangenheit – Perfekt

ich
habe genehmigt 
du
hast genehmigt 
er/sie/es
hat genehmigt 
wir
haben genehmigt 
ihr
habt genehmigt 
sie/Sie
haben genehmigt 

Vorvergangenheit – Plusquamperfekt

ich
hatte genehmigt 
du
hattest genehmigt 
er/sie/es
hatte genehmigt 
wir
hatten genehmigt 
ihr
hattet genehmigt 
sie/Sie
hatten genehmigt 

Zukunft – Futur I

ich
werde genehmigen 
du
wirst genehmigen 
er/sie/es
wird genehmigen 
wir
werden genehmigen 
ihr
werdet genehmigen 
sie/Sie
werden genehmigen 

Zukunftsperfekt – Futur II

ich
werde genehmigt haben 
du
wirst genehmigt haben 
er/sie/es
wird genehmigt haben 
wir
werden genehmigt haben 
ihr
werdet genehmigt haben 
sie/Sie
werden genehmigt haben 

Konjunktive Form des Verbs ein normales Verb. [genehmigen]

Konjunktiv (aus dem spätlateinischen modus coniunctivus, übersetzt in eine Form von Satzverbindung, von Lat. coniungere – verbinden) ist ein Verbmodus, der normalerweise auf eine Bedingung oder Hypothese hindeutet.

Es drückt Handlungen oder Zustände aus, die möglich, wahrscheinlich, hypothetisch, wünschenswert, befürchtet oder benötigt sind (und drücken dadurch die Einstellung des Sprechers gegenüber der Handlung/dem Zustand aus). Es ist eine Möglichkeit, die Irrealität des Gesagten auszudrücken und betont die Subjektivität, einen Zweifel oder eine Unsicherheit im Inhalt der Nachricht an. Deutsch unterscheidet Konjunktiv I und II.

Der Konjunktiv I hat eine Präsensform (z.B. es sei, sie habe), eine Futurform und eine Perfektform.

Der Konjunktiv I drückt aus, dass die Information von jemand anderem stammt und der Sprecher nicht bestätigen kann, ob die Aussage korrekt ist.

(Indikativ Präsens: Er sagt, dass niemand zu Hause ist. X Konjunktiv Präsens: Er sagt, dass (scheinbar) niemand zu Hause sei.)

Der Konjunktiv II schließt zusätzlich das Präteritum (er wäre, sie hätte) und das Plusquamperfekt ein.

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Konjunktiv I – Gegenwart

ich
genehmige 
du
genehmigest 
er/sie/es
genehmige 
wir
genehmigen 
ihr
genehmiget 
sie/Sie
genehmigen 

Konjunktiv I – Perfekt

ich
habe genehmigt 
du
habest genehmigt 
er/sie/es
habe genehmigt 
wir
haben genehmigt 
ihr
habet genehmigt 
sie/Sie
haben genehmigt 

Konjunktiv I – Futur I

ich
werde genehmigen 
du
werdest genehmigen 
er/sie/es
werde genehmigen 
wir
werden genehmigen 
ihr
werdet genehmigen 
sie/Sie
werden genehmigen 

Konjunktiv I – Futur II

ich
werde genehmigt haben 
du
werdest genehmigt haben 
er/sie/es
werde genehmigt haben 
wir
werden genehmigt haben 
ihr
werdet genehmigt haben 
sie/Sie
werden genehmigt haben 

Konjunktiv II – Präteritum

ich
genehmigte 
du
genehmigtest 
er/sie/es
genehmigte 
wir
genehmigten 
ihr
genehmigtet 
sie/Sie
genehmigten 

Konjunktiv II – Plusquamperfekt

ich
hätte genehmigt 
du
hättest genehmigt 
er/sie/es
hätte genehmigt 
wir
hätten genehmigt 
ihr
hättet genehmigt 
sie/Sie
hätten genehmigt 

Konjunktiv II – Futur I

ich
würde genehmigen 
du
würdest genehmigen 
er/sie/es
würde genehmigen 
wir
würden genehmigen 
ihr
würdet genehmigen 
sie/Sie
würden genehmigen 

Konjunktiv II – Futur II

ich
würde genehmigt haben 
du
würdest genehmigt haben 
er/sie/es
würde genehmigt haben 
wir
würden genehmigt haben 
ihr
würdet genehmigt haben 
sie/Sie
würden genehmigt haben 

Imperative Form des Verbs ein normales Verb. [genehmigen]

Der Imperativ (von lateinisch imperativus) ist ein Verbmodus, der einen Befehl, eine Aufforderung oder ein Verbot ausdrückt. In manchen Fällen kann die imperative Form grob oder unhöflich klingen. Aufforderungen werden daher oft auch durch andere grammatikalische Formen höflicher ausgedrückt

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Imperativ

du
genehmige; genehmig 
ihr
genehmigt 

Partizipiale Form des Verbs ein normales Verb. [genehmigen]

Das Partizip (von lateinisch participare – teilnehmen) ist eine indefinite Verbform, die unterschiedliche Funktionen in der Sprache haben kann:

  • Teil zusammengesetzter verbalen Zeiten;
  • Teil der Passivbildung eines Verbes;
  • als attributive Adjektivform;
  • Alternative zu Nebensätzen (Satzkondensatoren);
  • und andere.

Partizipien bilden häufig die Grundlage für die Bildung von Adjektiven (sog. Deverbal-Adjektive), z. B. gekauft – gekauft(-e), verpasst – verpasst(-e), vergangen – vergangen(-e), und Nomen (sog. Deverbal-Substantive), z. B. griff – der Griff.

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Partizip Präsens

ich
genehmigend 

Partizip Perfekt

ich
genehmigt 





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Konjugation der Verben auf Deutsch