Konjugation des Verbsein normales Verb. [anklagen]
Konjugation ist ein Verfahren zur Beugung (Flexion) der Verben. Die Änderung ihrer Form, häufig erreicht durch die Änderung der Endung oder durch Hilfswörter, wird verwendet um Kategorien in Bezug auf die beschriebenen Handlungen oder Zustände auszudrücken, wie z.B. Person, Zahl, Zeit, Aspekt und Modus. Verben werden gemäß ihrem Konjugationsmuster in verschiedene Klassen unterteilt. Das zugehörige Konjugationsmuster hilft zur Ableitung der korrekten Form jedes Verbs dieser Gruppe.
Wir unterscheiden zwischen einfachen Verbformen (z.B. tut, tun) und zusammengesetzten Verbformen (z.B. ich habe getan, ich werde tun).
Deutsch besitzt 6 Zeiten, zwei davon sind einfache Formen: die Gegenwart (Präsens) und die einfache Vergangenheit (Präteritum), die weiteren vier sind zusammengesetzt, d.h. es ist nötig ein Hilfsverb mit dem Infinitiv oder dem Partizip Perfekt des Verbs zu benutzen. Dies sind die Zukunftsformen (Futur I + Futur II), die zusammengesetzte Vergangenheit (Perfekt) und die Vorvergangenheit (Plusquamperfekt).
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Gegenwart – Präsens
ich
klage an
du
klagst an
er/sie/es
klagt an
wir
klagen an
ihr
klagt an
sie/Sie
klagen an
Einfache Vergangenheit – Präteritum
ich
klagte an
du
klagtest an
er/sie/es
klagte an
wir
klagten an
ihr
klagtet an
sie/Sie
klagten an
Zusammengesetzte Vergangenheit – Perfekt
ich
habe angeklagt
du
hast angeklagt
er/sie/es
hat angeklagt
wir
haben angeklagt
ihr
habt angeklagt
sie/Sie
haben angeklagt
Vorvergangenheit – Plusquamperfekt
ich
hatte angeklagt
du
hattest angeklagt
er/sie/es
hatte angeklagt
wir
hatten angeklagt
ihr
hattet angeklagt
sie/Sie
hatten angeklagt
Zukunft – Futur I
ich
werde anklagen
du
wirst anklagen
er/sie/es
wird anklagen
wir
werden anklagen
ihr
werdet anklagen
sie/Sie
werden anklagen
Zukunftsperfekt – Futur II
ich
werde angeklagt haben
du
wirst angeklagt haben
er/sie/es
wird angeklagt haben
wir
werden angeklagt haben
ihr
werdet angeklagt haben
sie/Sie
werden angeklagt haben
Konjunktive Form des Verbsein normales Verb. [anklagen]
Konjunktiv (aus dem spätlateinischen modus coniunctivus, übersetzt in eine Form von Satzverbindung, von Lat. coniungere – verbinden) ist ein Verbmodus, der normalerweise auf eine Bedingung oder Hypothese hindeutet.
Es drückt Handlungen oder Zustände aus, die möglich, wahrscheinlich, hypothetisch, wünschenswert, befürchtet oder benötigt sind (und drücken dadurch die Einstellung des Sprechers gegenüber der Handlung/dem Zustand aus). Es ist eine Möglichkeit, die Irrealität des Gesagten auszudrücken und betont die Subjektivität, einen Zweifel oder eine Unsicherheit im Inhalt der Nachricht an. Deutsch unterscheidet Konjunktiv I und II.
Der Konjunktiv I hat eine Präsensform (z.B. es sei, sie habe), eine Futurform und eine Perfektform.
Der Konjunktiv I drückt aus, dass die Information von jemand anderem stammt und der Sprecher nicht bestätigen kann, ob die Aussage korrekt ist.
(Indikativ Präsens: Er sagt, dass niemand zu Hause ist. X Konjunktiv Präsens: Er sagt, dass (scheinbar) niemand zu Hause sei.)
Der Konjunktiv II schließt zusätzlich das Präteritum (er wäre, sie hätte) und das Plusquamperfekt ein.
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Konjunktiv I – Gegenwart
ich
klage an
du
klagest an
er/sie/es
klage an
wir
klagen an
ihr
klaget an
sie/Sie
klagen an
Konjunktiv I – Perfekt
ich
habe angeklagt
du
habest angeklagt
er/sie/es
habe angeklagt
wir
haben angeklagt
ihr
habet angeklagt
sie/Sie
haben angeklagt
Konjunktiv I – Futur I
ich
werde anklagen
du
werdest anklagen
er/sie/es
werde anklagen
wir
werden anklagen
ihr
werdet anklagen
sie/Sie
werden anklagen
Konjunktiv I – Futur II
ich
werde angeklagt haben
du
werdest angeklagt haben
er/sie/es
werde angeklagt haben
wir
werden angeklagt haben
ihr
werdet angeklagt haben
sie/Sie
werden angeklagt haben
Konjunktiv II – Präteritum
ich
klagte an
du
klagtest an
er/sie/es
klagte an
wir
klagten an
ihr
klagtet an
sie/Sie
klagten an
Konjunktiv II – Plusquamperfekt
ich
hätte angeklagt
du
hättest angeklagt
er/sie/es
hätte angeklagt
wir
hätten angeklagt
ihr
hättet angeklagt
sie/Sie
hätten angeklagt
Konjunktiv II – Futur I
ich
würde anklagen
du
würdest anklagen
er/sie/es
würde anklagen
wir
würden anklagen
ihr
würdet anklagen
sie/Sie
würden anklagen
Konjunktiv II – Futur II
ich
würde angeklagt haben
du
würdest angeklagt haben
er/sie/es
würde angeklagt haben
wir
würden angeklagt haben
ihr
würdet angeklagt haben
sie/Sie
würden angeklagt haben
Imperative Form des Verbsein normales Verb. [anklagen]
Der Imperativ (von lateinisch imperativus) ist ein Verbmodus, der einen Befehl, eine Aufforderung oder ein Verbot ausdrückt. In manchen Fällen kann die imperative Form grob oder unhöflich klingen. Aufforderungen werden daher oft auch durch andere grammatikalische Formen höflicher ausgedrückt
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Imperativ
du
klage an; klag an
ihr
klagt an
Partizipiale Form des Verbsein normales Verb. [anklagen]
Das Partizip (von lateinisch participare – teilnehmen) ist eine indefinite Verbform, die unterschiedliche Funktionen in der Sprache haben kann:
Teil zusammengesetzter verbalen Zeiten;
Teil der Passivbildung eines Verbes;
als attributive Adjektivform;
Alternative zu Nebensätzen (Satzkondensatoren);
und andere.
Partizipien bilden häufig die Grundlage für die Bildung von Adjektiven (sog. Deverbal-Adjektive), z. B. gekauft – gekauft(-e), verpasst – verpasst(-e), vergangen – vergangen(-e), und Nomen (sog. Deverbal-Substantive), z. B. griff – der Griff.