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Vergangenheit von:: anklagen


Gegenwart

er klagt an

Präteritum

er klagte an

Perfekt

er hat angeklagt



Konjugation des Verbs ein normales Verb. [anklagen]

Konjugation ist ein Verfahren zur Beugung (Flexion) der Verben. Die Änderung ihrer Form, häufig erreicht durch die Änderung der Endung oder durch Hilfswörter, wird verwendet um Kategorien in Bezug auf die beschriebenen Handlungen oder Zustände auszudrücken, wie z.B. Person, Zahl, Zeit, Aspekt und Modus. Verben werden gemäß ihrem Konjugationsmuster in verschiedene Klassen unterteilt. Das zugehörige Konjugationsmuster hilft zur Ableitung der korrekten Form jedes Verbs dieser Gruppe.

Wir unterscheiden zwischen einfachen Verbformen (z.B. tut, tun) und zusammengesetzten Verbformen (z.B. ich habe getan, ich werde tun).

Deutsch besitzt 6 Zeiten, zwei davon sind einfache Formen: die Gegenwart (Präsens) und die einfache Vergangenheit (Präteritum), die weiteren vier sind zusammengesetzt, d.h. es ist nötig ein Hilfsverb mit dem Infinitiv oder dem Partizip Perfekt des Verbs zu benutzen. Dies sind die Zukunftsformen (Futur I + Futur II), die zusammengesetzte Vergangenheit (Perfekt) und die Vorvergangenheit (Plusquamperfekt).

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Gegenwart – Präsens

ich
klage an 
du
klagst an 
er/sie/es
klagt an 
wir
klagen an 
ihr
klagt an 
sie/Sie
klagen an 

Einfache Vergangenheit – Präteritum

ich
klagte an 
du
klagtest an 
er/sie/es
klagte an 
wir
klagten an 
ihr
klagtet an 
sie/Sie
klagten an 

Zusammengesetzte Vergangenheit – Perfekt

ich
habe angeklagt 
du
hast angeklagt 
er/sie/es
hat angeklagt 
wir
haben angeklagt 
ihr
habt angeklagt 
sie/Sie
haben angeklagt 

Vorvergangenheit – Plusquamperfekt

ich
hatte angeklagt 
du
hattest angeklagt 
er/sie/es
hatte angeklagt 
wir
hatten angeklagt 
ihr
hattet angeklagt 
sie/Sie
hatten angeklagt 

Zukunft – Futur I

ich
werde anklagen 
du
wirst anklagen 
er/sie/es
wird anklagen 
wir
werden anklagen 
ihr
werdet anklagen 
sie/Sie
werden anklagen 

Zukunftsperfekt – Futur II

ich
werde angeklagt haben 
du
wirst angeklagt haben 
er/sie/es
wird angeklagt haben 
wir
werden angeklagt haben 
ihr
werdet angeklagt haben 
sie/Sie
werden angeklagt haben 

Konjunktive Form des Verbs ein normales Verb. [anklagen]

Konjunktiv (aus dem spätlateinischen modus coniunctivus, übersetzt in eine Form von Satzverbindung, von Lat. coniungere – verbinden) ist ein Verbmodus, der normalerweise auf eine Bedingung oder Hypothese hindeutet.

Es drückt Handlungen oder Zustände aus, die möglich, wahrscheinlich, hypothetisch, wünschenswert, befürchtet oder benötigt sind (und drücken dadurch die Einstellung des Sprechers gegenüber der Handlung/dem Zustand aus). Es ist eine Möglichkeit, die Irrealität des Gesagten auszudrücken und betont die Subjektivität, einen Zweifel oder eine Unsicherheit im Inhalt der Nachricht an. Deutsch unterscheidet Konjunktiv I und II.

Der Konjunktiv I hat eine Präsensform (z.B. es sei, sie habe), eine Futurform und eine Perfektform.

Der Konjunktiv I drückt aus, dass die Information von jemand anderem stammt und der Sprecher nicht bestätigen kann, ob die Aussage korrekt ist.

(Indikativ Präsens: Er sagt, dass niemand zu Hause ist. X Konjunktiv Präsens: Er sagt, dass (scheinbar) niemand zu Hause sei.)

Der Konjunktiv II schließt zusätzlich das Präteritum (er wäre, sie hätte) und das Plusquamperfekt ein.

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Konjunktiv I – Gegenwart

ich
klage an 
du
klagest an 
er/sie/es
klage an 
wir
klagen an 
ihr
klaget an 
sie/Sie
klagen an 

Konjunktiv I – Perfekt

ich
habe angeklagt 
du
habest angeklagt 
er/sie/es
habe angeklagt 
wir
haben angeklagt 
ihr
habet angeklagt 
sie/Sie
haben angeklagt 

Konjunktiv I – Futur I

ich
werde anklagen 
du
werdest anklagen 
er/sie/es
werde anklagen 
wir
werden anklagen 
ihr
werdet anklagen 
sie/Sie
werden anklagen 

Konjunktiv I – Futur II

ich
werde angeklagt haben 
du
werdest angeklagt haben 
er/sie/es
werde angeklagt haben 
wir
werden angeklagt haben 
ihr
werdet angeklagt haben 
sie/Sie
werden angeklagt haben 

Konjunktiv II – Präteritum

ich
klagte an 
du
klagtest an 
er/sie/es
klagte an 
wir
klagten an 
ihr
klagtet an 
sie/Sie
klagten an 

Konjunktiv II – Plusquamperfekt

ich
hätte angeklagt 
du
hättest angeklagt 
er/sie/es
hätte angeklagt 
wir
hätten angeklagt 
ihr
hättet angeklagt 
sie/Sie
hätten angeklagt 

Konjunktiv II – Futur I

ich
würde anklagen 
du
würdest anklagen 
er/sie/es
würde anklagen 
wir
würden anklagen 
ihr
würdet anklagen 
sie/Sie
würden anklagen 

Konjunktiv II – Futur II

ich
würde angeklagt haben 
du
würdest angeklagt haben 
er/sie/es
würde angeklagt haben 
wir
würden angeklagt haben 
ihr
würdet angeklagt haben 
sie/Sie
würden angeklagt haben 

Imperative Form des Verbs ein normales Verb. [anklagen]

Der Imperativ (von lateinisch imperativus) ist ein Verbmodus, der einen Befehl, eine Aufforderung oder ein Verbot ausdrückt. In manchen Fällen kann die imperative Form grob oder unhöflich klingen. Aufforderungen werden daher oft auch durch andere grammatikalische Formen höflicher ausgedrückt

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Imperativ

du
klage an; klag an 
ihr
klagt an 

Partizipiale Form des Verbs ein normales Verb. [anklagen]

Das Partizip (von lateinisch participare – teilnehmen) ist eine indefinite Verbform, die unterschiedliche Funktionen in der Sprache haben kann:

  • Teil zusammengesetzter verbalen Zeiten;
  • Teil der Passivbildung eines Verbes;
  • als attributive Adjektivform;
  • Alternative zu Nebensätzen (Satzkondensatoren);
  • und andere.

Partizipien bilden häufig die Grundlage für die Bildung von Adjektiven (sog. Deverbal-Adjektive), z. B. gekauft – gekauft(-e), verpasst – verpasst(-e), vergangen – vergangen(-e), und Nomen (sog. Deverbal-Substantive), z. B. griff – der Griff.

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Partizip Präsens

ich
anklagend 

Partizip Perfekt

ich
angeklagt 





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Konjugation der Verben auf Deutsch