Konjugation ist ein Verfahren zur Beugung (Flexion) der Verben. Die Änderung ihrer Form, häufig erreicht durch die Änderung der Endung oder durch Hilfswörter, wird verwendet um Kategorien in Bezug auf die beschriebenen Handlungen oder Zustände auszudrücken, wie z.B. Person, Zahl, Zeit, Aspekt und Modus. Verben werden gemäß ihrem Konjugationsmuster in verschiedene Klassen unterteilt. Das zugehörige Konjugationsmuster hilft zur Ableitung der korrekten Form jedes Verbs dieser Gruppe.
Wir unterscheiden zwischen einfachen Verbformen (z.B. tut, tun) und zusammengesetzten Verbformen (z.B. ich habe getan, ich werde tun).
Deutsch besitzt 6 Zeiten, zwei davon sind einfache Formen: die Gegenwart (Präsens) und die einfache Vergangenheit (Präteritum), die weiteren vier sind zusammengesetzt, d.h. es ist nötig ein Hilfsverb mit dem Infinitiv oder dem Partizip Perfekt des Verbs zu benutzen. Dies sind die Zukunftsformen (Futur I + Futur II), die zusammengesetzte Vergangenheit (Perfekt) und die Vorvergangenheit (Plusquamperfekt).
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Gegenwart – Präsens
ich
klage
du
klagst
er/sie/es
klagt
wir
klagen
ihr
klagt
sie/Sie
klagen
Einfache Vergangenheit – Präteritum
ich
klagte
du
klagtest
er/sie/es
klagte
wir
klagten
ihr
klagtet
sie/Sie
klagten
Zusammengesetzte Vergangenheit – Perfekt
ich
habe geklagt
du
hast geklagt
er/sie/es
hat geklagt
wir
haben geklagt
ihr
habt geklagt
sie/Sie
haben geklagt
Vorvergangenheit – Plusquamperfekt
ich
hatte geklagt
du
hattest geklagt
er/sie/es
hatte geklagt
wir
hatten geklagt
ihr
hattet geklagt
sie/Sie
hatten geklagt
Zukunft – Futur I
ich
werde klagen
du
wirst klagen
er/sie/es
wird klagen
wir
werden klagen
ihr
werdet klagen
sie/Sie
werden klagen
Zukunftsperfekt – Futur II
ich
werde geklagt haben
du
wirst geklagt haben
er/sie/es
wird geklagt haben
wir
werden geklagt haben
ihr
werdet geklagt haben
sie/Sie
werden geklagt haben
Konjunktive Form des Verbsein normales Verb. [klagen]
Konjunktiv (aus dem spätlateinischen modus coniunctivus, übersetzt in eine Form von Satzverbindung, von Lat. coniungere – verbinden) ist ein Verbmodus, der normalerweise auf eine Bedingung oder Hypothese hindeutet.
Es drückt Handlungen oder Zustände aus, die möglich, wahrscheinlich, hypothetisch, wünschenswert, befürchtet oder benötigt sind (und drücken dadurch die Einstellung des Sprechers gegenüber der Handlung/dem Zustand aus). Es ist eine Möglichkeit, die Irrealität des Gesagten auszudrücken und betont die Subjektivität, einen Zweifel oder eine Unsicherheit im Inhalt der Nachricht an. Deutsch unterscheidet Konjunktiv I und II.
Der Konjunktiv I hat eine Präsensform (z.B. es sei, sie habe), eine Futurform und eine Perfektform.
Der Konjunktiv I drückt aus, dass die Information von jemand anderem stammt und der Sprecher nicht bestätigen kann, ob die Aussage korrekt ist.
(Indikativ Präsens: Er sagt, dass niemand zu Hause ist. X Konjunktiv Präsens: Er sagt, dass (scheinbar) niemand zu Hause sei.)
Der Konjunktiv II schließt zusätzlich das Präteritum (er wäre, sie hätte) und das Plusquamperfekt ein.
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Konjunktiv I – Gegenwart
ich
klage
du
klagest
er/sie/es
klage
wir
klagen
ihr
klaget
sie/Sie
klagen
Konjunktiv I – Perfekt
ich
habe geklagt
du
habest geklagt
er/sie/es
habe geklagt
wir
haben geklagt
ihr
habet geklagt
sie/Sie
haben geklagt
Konjunktiv I – Futur I
ich
werde klagen
du
werdest klagen
er/sie/es
werde klagen
wir
werden klagen
ihr
werdet klagen
sie/Sie
werden klagen
Konjunktiv I – Futur II
ich
werde geklagt haben
du
werdest geklagt haben
er/sie/es
werde geklagt haben
wir
werden geklagt haben
ihr
werdet geklagt haben
sie/Sie
werden geklagt haben
Konjunktiv II – Präteritum
ich
klagte
du
klagtest
er/sie/es
klagte
wir
klagten
ihr
klagtet
sie/Sie
klagten
Konjunktiv II – Plusquamperfekt
ich
hätte geklagt
du
hättest geklagt
er/sie/es
hätte geklagt
wir
hätten geklagt
ihr
hättet geklagt
sie/Sie
hätten geklagt
Konjunktiv II – Futur I
ich
würde klagen
du
würdest klagen
er/sie/es
würde klagen
wir
würden klagen
ihr
würdet klagen
sie/Sie
würden klagen
Konjunktiv II – Futur II
ich
würde geklagt haben
du
würdest geklagt haben
er/sie/es
würde geklagt haben
wir
würden geklagt haben
ihr
würdet geklagt haben
sie/Sie
würden geklagt haben
Imperative Form des Verbsein normales Verb. [klagen]
Der Imperativ (von lateinisch imperativus) ist ein Verbmodus, der einen Befehl, eine Aufforderung oder ein Verbot ausdrückt. In manchen Fällen kann die imperative Form grob oder unhöflich klingen. Aufforderungen werden daher oft auch durch andere grammatikalische Formen höflicher ausgedrückt
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Imperativ
du
klage; klag
ihr
klagt
Partizipiale Form des Verbsein normales Verb. [klagen]
Das Partizip (von lateinisch participare – teilnehmen) ist eine indefinite Verbform, die unterschiedliche Funktionen in der Sprache haben kann:
Teil zusammengesetzter verbalen Zeiten;
Teil der Passivbildung eines Verbes;
als attributive Adjektivform;
Alternative zu Nebensätzen (Satzkondensatoren);
und andere.
Partizipien bilden häufig die Grundlage für die Bildung von Adjektiven (sog. Deverbal-Adjektive), z. B. gekauft – gekauft(-e), verpasst – verpasst(-e), vergangen – vergangen(-e), und Nomen (sog. Deverbal-Substantive), z. B. griff – der Griff.